Gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat der Bauherr,wenn gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
Die Leistung des Planungskoordinators erfüllen wir im Zuge der Ausschreibungserstellung. Wir erstellen sämtliche erforderlichen Dokumente und Unterlagen, sowie begleiten die Planung des Bauprojektes im Hinblick auf sicherheitsrelevante Planungsthemen. Die weiterführende Funktion des Baustellenkoordinators wird durch uns nicht angeboten.
Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung der "Unterlage für spätere Arbeiten", die nach Fertigstellung des Gebäudes um die Bestandspläne, Dokumentationen und Wartungsbücher ergänzt wird.