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KOSTENERMITTLUNG

Die Stufen bzw. Phasen der Kostenermittlung sind
gemäß ÖNORM B1801-1:

  • Kostenrahmen - Kostenermittlung auf Basis von Benchmarks in der Vorbereitungsphase eines Projektes mit Erfahrungswerten unter Berücksichtigung des Raumprogramms.
     
  • Kostenschätzung - Planungsorientierte Kostenermittlung auf Elementbasis in der Vorentwurfsphase mit Erfahrungswerten unter Berücksichtigung des Vorentwurfs.
     
  • Kostenberechnung - Ausführungsorientierte Kostenermittlung auf Leistungsgruppenbasis in der Entwurfsphase mit Erfahrungswerten unter Berücksichtigung des Entwurfs.
     
  • Kostenanschlag - Ausarbeitung im Zuge der Ausschreibungserstellung mit Erfahrungswerten aus vergleichbaren Bauprojekten.
     
  • Kostenfeststellung - Nach Projektfertigstellung und vorliegen der geprüften Schlussrechnung.
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